Verfahren
Die Maßnahme wird am 10. Juli 2020 öffentlich bekanntgemacht; die in den letzten 15 Jahren vom Literaturfonds geförderten Autorinnen und Autoren werden gleichzeitig direkt eingeladen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bewerbung mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Videos ab dem 15. Juli 2020. Zusätzlich sind als Word-Dokument eine Veröffentlichungsliste sowie ein Kurzlebenslauf auf dem aktuellen Stand beizufügen. Die Bewerbung kann per E-Mail an geschickt werden. Die Einsendungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die Anzahl der geförderten Videos ist auf 100 beschränkt, die Zusage erfolgt gleichfalls per E-Mail an die ersten 100 Bewerbungen.
Die inhaltliche Gestaltung der Videos ist jeder Autorin und jedem Autor selbst überlassen, der Fokus sollte auf dem eigenen schriftstellerischen Schaffen liegen und mit der Nennung des Namens beginnen. Die Länge des Videos sollte 3 bis maximal 8 Minuten betragen. Die Beiträge können ab dem 27. Juli 2020 digital eingereicht werden. Nähere Informationen zu Technik und Verfahren erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber mit der Zusage.
Die Veröffentlichung der Kurzvideos erfolgt dann nach und nach. Mit der Einsendung überträgt die Autorin oder der Autor dem Deutschen Literaturfonds das Recht zur Nutzung des Videos auf der Website des Deutschen Literaturfonds sowie in den sozialen Medien (Youtube, Facebook). Soweit Rechte Dritter an den Videos betroffen sind, müssen diese Rechte ebenfalls dem Deutschen Literaturfonds eingeräumt werden; das gilt insbesondere im Hinblick auf die Verlagsrechte bei Lesungen aus verlegten Werken.
Alle Filme werden durch den Deutschen Literaturfonds vor der Veröffentlichung auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft. Im Fall der Ablehnung eines Beitrags besteht kein Anspruch auf Honorierung bzw. Gewährung der Zuwendung.